PLANEN

Zu unseren Aufgabengebieten zählt die Planung von Brandschutzordnungen und -konzepten, die zu Ihren Bedürfnissen passen sowie Sicherheitskonzepten für Ihre Großveranstaltungen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir zudem die dazugehörigen organisatorischen Abläufe und fertigen Ihre Flucht- und Rettungspläne sowie die Feuerwehrpläne an.

Brandschutzkonzept

Für jedes Bauvorhaben gilt zunächst einmal die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Landesbauordnungen beziehen sich jedoch insbesondere auf -vereinfacht gesagt- Wohngebäude, sog. Regelbauten. Auf Gebäude, die keine „normalen“ Wohngebäude mehr sind, lassen sich die Anforderungen der Bauordnungen allerdings nicht unbedingt anwenden. Diese sogenannten Sonderbauten sind zum Beispiel Industriebauten, Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten und Industriebauten. Die Anforderungen müssen dann auf das jeweilige Bauvorhaben angepasst werden.

Die Anpassung der Anforderungen und Regelungen erfolgt durch das Brandschutzkonzept. Denn dieses stellt sozusagen eine spezielle -maßgeschneiderte- Bauordnung für Ihr Bauvorhaben dar.

Bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes erfolgt zunächst eine ganzheitliche Betrachtung Ihres Bauvorhabens. Daher werden alle relevanten Faktoren des Gebäudes, angefangen bei der Lage des Gebäudes und dessen Erreichbarkeit, Größe der Brandabschnittsflächen, der Qualität der Bauteile und -stoffe, über Nutzung und Nutzer bis zum organisatorischen Brandschutz im Gebäude zueinander in Beziehung gesetzt. Hieraus werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen schließlich abgeleitet.

Ziel ist es, die grundsätzlich immer zu erfüllenden Schutzziele unter der Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften Ihres Gebäudes zu gewährleisten. Hieraus ergibt sich, dass ein Brandschutzkonzept immer eine recht umfangreiche Ausarbeitung darstellt, die bis ins kleinste Detail durchdacht ist.

Wir erstellen unsere Brandschutzkonzepte nach der vfdb-Richtlinie 01/01 (Vorgeschriebene Inhalte), den jeweiligen Bauprüfverordnungen bzw. Bauvorlageverordnungen der Länder sowie für Gebäude des Bundes nach dem Brandschutzleitfaden für Bundesbauten.

Sicherheitskonzept

Die Sicherheit der Besucherinnen und der Besucher von Großveranstaltungen ist eine zentrale Aufgabe des Veranstalters. Wir erstellen für Sie das erforderliche Sicherheitskonzept, das für jede Veranstaltung gefordert werden kann. Ab 5.000 Besuchern ist dieses allerdings zwingend vorgeschrieben.

Durch ein strukturiertes, transparentes und fachlich fundiertes Verfahren werden alle spezifischen Einzelheiten Ihrer Veranstaltung, wie zum Beispiel der Veranstaltungsort und dessen Zugänglichkeit, die Veranstaltungsart und das zu erwartende Zuschauerverhalten sowie die Wettereinflüsse ermittelt. Diese Faktoren werden schließlich zueinander in Beziehung gesetzt und die sich hieraus für verschiedene Notfallszenarien erforderlichen Maßnahmen hergeleitet.

Bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes ziehen wir zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Vertreter der Sicherheits- und Genehmigungsbehörden sowie aller an der Veranstaltung beteiligten Unternehmen hinzu. Auf diesem Weg werden bereits gleichzeitig die für die reibungslose Durchführung Ihrer Veranstaltung erforderlichen Organisationsstrukturen entwickelt.

Für wiederkehrende Veranstaltung führen wir eine systematische Nachbereitung durch, sodass sich das Sicherheitskonzept kontinuierlich verbessert und sich so immer besser an Ihre Veranstaltung anpasst.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung und ihre Inhalte sind durch die DIN 14096 Teile 1-3 festgelegt. Je nach Größe Ihres Objektes sind verschiedene Versionen der Brandschutzordnung erforderlich. Mindestens muss jedoch die Brandschutzordnung Teil A – Verhalten im Brandfall – vorhanden und auch ausgehängt werden.

Die übrigen Teile enthalten spezifische Anweisungen an verschiedene Personengruppen und legen die organisatorischen Abläufe, die Verhaltensweisen und die Verantwortlichkeiten fest. Die Brandschutzordnung stellt einen wesentlichen Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes dar. Diese hilft dem Betreiber, die Erfüllung seiner Betreiberpflichten zu dokumentieren.

Die Mitarbeiter müssen regelmäßig über die Inhalte der Brandschutzordnung, das Verhalten im Brandfall und die Bedienung von Feuerlöschgerät unterwiesen werden. Zusätzlich erstellen wir für Sie und mit Ihnen zusammen die Brandschutzordnungen B und C und erarbeiten ebenfalls die organisatorischen Abläufe.

Flucht- und Rettungspläne

Die Flucht- und Rettungspläne sind für öffentliche und gewerbliche Gebäude vorgeschrieben. Denn diese weisen dem Betrachter den Weg zum nächstgelegenen Ausgang ins Freie bzw. zu einem notwendigen Treppenraum.

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne einschließlich der zu verwendenden Symbole ist inzwischen weltweit einheitlich durch die ISO 23601 geregelt. Im wesentlichen besteht ein Flucht- und Rettungsplan aus einem stark vereinfachten Gebäudegrundriss in lagerichtiger Darstellung, in dem der Weg vom jeweiligen Standort zu den nächstgelegenen Ausgängen dargestellt ist. Darüber hinaus müssen im Flucht- und Rettungsplan ortsspezifische Anweisungen über das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen eindeutig und in kurzer, prägnanter Form enthalten sein.

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (ehemals nach DIN 4844-3) und BGV A8. Eine besondere Form der Flucht- und Rettungspläne sind die sogenannten „Zimmerpläne“, die in Hotels und Pensionen nach der jeweiligen Beherbergungsstättenverordnung erforderlich sein können.

Wir erstellen für Sie hochwertige Flucht- und Rettungspläne sowie Zimmerpläne in verschiedenen Qualitäten: gedruckt und laminiert, gerahmt oder auf Kunststofftafeln gedruckt, auch in selbstnachleuchtender Qualität.

Feuerwehrpläne

Die Feuerwehrpläne dienen dazu, der Feuerwehr für den Einsatzfall bereits im Vorfeld Informationen über ein ihr unbekanntes Gebäude zur Verfügung zu stellen. Hierin enthalten sind Informationen über zum Beispiel:

  • Zufahrten und Stellflächen für die Feuerwehr
  • Informationen über Löschanlagen oder die Standorte sicherheitsrelevanter Anlagen, z. B. Brandmeldeanlage, Sprinklerzentrale, Rauchabzugsanlagen
  • Angaben zu Räumen mit besonderen Gefahren, z. B. Chemikalienlagerräume und zu Räumen mit besonderem Schutzbedürfnis, z. B. Serverräume oder Archivräume

Für eine ganze Reihe von Gebäuden ist die Erstellung von Feuerwehrplänen sogar vorgeschrieben. Zwar gibt es für die Darstellung von Feuerwehrplänen eine Norm, dennoch hat nahezu jede Brandschutzdienststelle eigene Regeln, wie Feuerwehrpläne aussehen und welche Informationen im Feuerwehrplan dargestellt werden sollen.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung der erforderlichen Feuerwehrpläne gemäß der DIN 14095 und der zusätzlichen Anforderungen der für Ihr Gebäude zuständigen Brandschutzdienststelle zu einem günstigen Preis.