BETREUEN

Sie haben Fragen zu der Festlegung von organisatorischen Brandschutzmaßnahmen? Dann beantworten wir Ihnen diese und beraten Sie gerne. Zudem stellen wir Ihnen einen Brandschutzbeauftragten, der den organisatorischen Brandschutz in Ihrem Betrieb überwacht. Auch für das Instandhaltungs- und Prüfmanagment stehen wir Ihnen zur Seite. Zusätzlich überwachen und dokumentieren wir für Sie die Ausführung der brandschutztechnischen Baumaßnahmen sorgfältig.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz ist der wirksamste sowie kostengünstigste Brandschutz. Wir begutachten Ihr Objekt und beraten Sie dann hinsichtlich der Festlegung der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.

Die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen stellen den schnellsten und kostengünstigsten Weg dar, um der Brandentstehung und -ausbreitung vorzubeugen. Zwar kann nur im Zusammenspiel zwischen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen eine umfassende Brandvorbeugung erreicht werden. Dennoch kann durch geeignete organisatorische Brandschutzmaßnahmen insbesondere der Brandentstehung wirksam entgegengewirkt werden.

Die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen dienen insbesondere dazu, die Entstehung von Bränden und Explosionen sowie Brandschäden zu begrenzen. Dies erfolgt durch die Verringerung von Brandlasten und Beseitigung von Zündquellen sowie durch die Unterweisung der Beschäftigten. Aus dem Arbeitsstättenrecht ergibt sich zudem die Verpflichtung, durch organisatorische Maßnahmen einer Brandentstehung und Brandausbreitung vorzubeugen. Dieser Verpflichtung unterliegen auch Schulen, Kindergärten und kleine Unternehmen. Hierfür ist jeweils der Leiter der jeweiligen Einrichtung, also zum Beispiel der Schulleiter oder der Inhaber, persönlich verantwortlich.

Wir begutachten mit Ihnen zusammen Ihr Objekt und beraten Sie dann hinsichtlich der erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, damit Sie Ihren Betreiberpflichten nachkommen können.

Externer Brandschutzbeauftragter

Ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes sind die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen. Denn diese stellen die schnellsten, kostengünstigsten sowie wirksamsten Maßnahmen zur Verhütung von Bränden dar. Jeder Unternehmer ist daher gesetzlich verpflichtet, die zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.

Oftmals führt hier die Betriebsblindheit zu Problemen. Über lange Zeit praktizierte Abläufe können gefahren bergen, die von internen Kräften obendrein nicht mehr erkannt werden. Oft hört man „Das haben wir schon immer so gemacht und es ist noch nie etwas passiert!“

Aus diesem Grund ist für viele Betriebe die Bestellung eines betrieblichen Beauftragten für den Brandschutz – der Brandschutzbeauftragte – vorgeschrieben. Die erforderliche Aus- und Weiterbildung eines eigenen Mitarbeiters sowie dessen Freistellung für seine Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind allerdings sehr kostenintensiv.

Daher stellen wir Ihnen den Brandschutzbeauftragten, der in enger Zusammenarbeit mit Ihnen den organisatorischen Brandschutz in Ihrem Betrieb überwacht. Im Rahmen dieser Tätigkeit nehmen wir insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Unterrichtung der Unternehmensleitung über erforderliche Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Unternehmensleitlinie für die betriebliche Sicherheit
  • Aufstellen der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehr- und Räumungspläne sowie ggf. betrieblicher Gefahrenabwehrpläne (GAP)
  • Überwachung, dass das genehmigte und umgesetzte Brandschutzkonzept eingehalten wird
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
  • Veranlassung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder außer Betrieb setzen von Brandschutzeinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Fachbehörden, z.B. Bauaufsicht, Berufsgenossenschaften, Feuerwehr, und Sachversicherern
  • Organisation von gemeinsamen Übungen und Betriebsbegehungen.

Instandhaltungsmanagment

Damit die Bauteile, Anlagen und Einrichtungen mit einer festgelegten brandschutztechnischen Funktion ihre Aufgabe erfüllen können und Sie vor einem Brandschaden schützen können, müssen diese auch stets einwandfrei funktionieren. Die Gewährleistung der stets einwandfreien Funktion aller relevanter Anlagen und Einrichtungen ist daher eine der wesentlichen Pflichten, die der Betreiber erfüllen muss.

Bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen wir Sie: Denn wir richten für Sie ein eMail-gestütztes Mangelmanagement ein. So erreicht uns dann eine Mangelmeldung aus Ihrem Betrieb. Diese bewerten wir und sorgen dann für die zeitnahe Beseitigung des aufgetretenen Mangels. Darüber hinaus erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Begehung Ihres Objektes durch unsere Brandschutzingenieure, um eine Zustandsbewertung vorzunehmen. So können entstandene Mängel identifiziert oder fortschreitende Schäden festgestellt und diesen schließlich entgegengewirkt werden.

Selbstverständlich gehört auch die rechtssichere Dokumentation der laufenden Instandhaltungsarbeiten zu dieser Leistung dazu.

Prüfmanagment

Alle Bauteile, Anlagen und Einrichtungen, die eine brandschutztechnische Funktion haben, wie z. B. Brandschutztüren, Rauchabzüge usw., müssen aufgrund gesetzlicher Anforderungen regelmäßig geprüft werden.

Dabei ist es jedoch nicht ausreichend, eine Firma mit der Prüfung und der Instandhaltung dieser Einrichtungen zu beauftragen. Aber wissen Sie auch als Betreiber, welches Bauteil in welchem Intervall von wem und wie geprüft werden muss? Obwohl kaum ein Gebäudebetreiber die hierfür erforderlichen Fachkenntnisse hat und diese Aufgabe zudem neben seinem normalen Tagesgeschäft erfüllen kann, bleibt er dennoch weiterhin für die korrekte und zuverlässige Funktion dieser Einrichtungen straf- und zivilrechtlich verantwortlich!

Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen jetzt ab und bieten Ihnen

  • die Bestandsaufnahme der vorhandenen brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen
  • die Überwachung der Prüffristen ihrer prüf- und wartungspflichtigen Einrichtungen
  • Beauftragung und Kontrolle der erforderlichen Wartungsunternehmen und Sachverständigen
  • Mängelmanagement sowie
  • die Durchführung der rechtssicheren Dokumentation

an.

Fachbauleitung

Die Ausführung der brandschutztechnisch relevanten Baumaßnahmen wird von uns baubegleitend – basierend auf der Baugenehmigung und den Vorgaben des geprüften Brandschutzkonzepts – vor Ort überwacht und auch dokumentiert. Durch die übergeordnete Kontrolle der Bauausführung und die Anwesenheit eines Ansprechpartner für den Bereich Brandschutz auf der Baustelle wird erreicht, dass zeit- und kostenintensive Mängelbeseitigungen im Nachgang zur Ausführung der Brandschutzmaßnahmen vermieden werden. Zusätzlich gewährleistet diese eine schnelle und vor allem unkomplizierte Abnahme eines funktionsfähigen und sicheren Gebäudes von Seiten der Behörde.

Die projektspezifische Dokumentation des vorbeugenden Brandschutzes erfolgt über eine internetbasierende Dokumentationssoftware, sodass die erforderlichen Unterlagen den am Bau Beteiligten Unternehmen und Fachplanern jederzeit zur Verfügung stehen. Diese Dokumentation wird auf der Baustelle vor Ort auf einem mobilen Datenerfassungsgerät erstellt und anschließend in eine Datenbank auf einem Internetserver übertragen. Die erstellte Dokumentation kann dort über ein Passwort abgerufen und im PDF-Format ausgegeben und auf diesen Weg unmittelbar an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.